______
AGBs - Mietbedingungen
.........

A) Abschluss des Mietvertrages

Der Mietvertrag kommt durch die Unterzeichnung des Mietvertrages durch den Mieter und Gegenzeichnung durch den Vermieter zustande. Der Vermieter ist berechtigt, bei Abschluss des Mietvertrages Einsicht in den Personalausweis sowie den Führerschein des Mieters zu nehmen und davon ggfs. Kopien zu erstellen.

B) Bezahlung

Es werden bei Abschluss des Mietvertrages keine Zahlungen fällig. Mit Abschluss des Mietvertrages wird vom Vermieter auf den Namen des Mieters eine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen (Umfang und Leistung s. Anhang). Der Gesamtmietpreis und die Hinterlegung der Kaution für die Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung sind bei der Übernahme des Fahrzeuges zu leisten; ohne die vollständige Bezahlung des Mietpreises und die gleichzeitige Hinterlegung der Kaution erfolgt keine Übergabe des Fahrzeuges. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges unverzinst zurückgezahlt. Miete und Kaution können in bar oder als rechtzeitige Überweisung auf unser Geschäftskonto geleistet werden.

C) Übergabe/Rückgabe

1. Im Mietvertrag werden die verbindlichen Daten der Über- und Rückgabe festgelegt. Ist das gemietete Fahrzeug nicht verfügbar, ist der Vermieter berechtigt, ein entsprechendes Ersatzfahrzeug zu stellen. Über- und Rückgabe finden grundsätzlich in Haan, Bahnhofstr. 56 statt, soweit nicht etwas anderes im Mietvertrag vereinbart ist.

2. Bei der Übergabe wird ein Protokoll erstellt, mit dessen Unterzeichnung der Mieter den vertragsmäßigen Zustand des Fahrzeuges anerkennt. Der Mieter überprüft die im Mietvertrag zugesagten Details, wie z.B. das Vorhandensein des Fahrradträgers. Verzichtet der Mieter auf das Protokoll, erkennt er formlos den vertragsmäßigen Zustand an. Der Vermieter kann die erneute Vorlage des Führerschein des Mieters verlangen.

3. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug termingerecht, besenrein, mit geleerter Toilette und geleertem Abwassertank am Sitz der Firma Sobekmobil zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nicht mit geleerter Toilette zurückgegeben, ist eine Pauschale von 90,- Euro, bei nicht geleertem Abwassertank eine Pauschale von 13,- Euro zahlbar.

Es darf nur Trinkwasser in den wohnmobileigenen Trinkwassertank gefüllt werden! Bei Nichtbeachtung haftet der Mieter im vollen Umfang, auch über den Rahmen der Selbstbeteiligung hinaus, für entstandene Schäden.

Bei Mitführung von Haustieren sind alle Verschmutzungen (z.B. Haare, Federn, Staub usw.) restlos vom Mieter zu entfernen; bei Nichterfüllung erfolgt eine Reinigung durch den Vermieter zum Stundenpreis von 75,- Euro.

4. Das Fahrzeug wird mit einem Dieselvorrat von etwa Reservestand übergeben. Es erfolgt keine Gutschrift für Mehrbefüllung bei Rückgabe.

5. Eine Verlängerung der Mietzeit während der Anmietzeit muss mit der Firma Sobekmobil telefonisch abgesprochen werden und ist nur dann möglich, wenn das Fahrzeug verfügbar ist. Der der gültigen Preisliste entsprechende Mehrpreis für eine Verlängerung ist bei Rückgabe des Fahrzeuges sofort fällig.

6. Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeuges hat der Mieter kein Anrecht auf Rückerstattung des anteiligen Mietpreises. Es gilt in diesem Fall unten Top H2, Satz 3 bis 5.

7. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeuges hat der Mieter pro Stunde 20,- Euro (ab drei Stunden Verspätung ab der ersten Stunde 40,- Euro) als Schadenersatz zu leisten. Wird das Fahrzeug mehr als fünf Stunden verspätet zurückgegeben, wird anstelle der obigen Stundenabrechnung der doppelte Mietpreis pro Verspätungstag incl. des vereinbarten Rückgabetages berechnet.

8. Für beschädigte bzw. zerstörte oder abhandengekommene Ausrüstungsgegenstände des Fahrzeuges ist vom Mieter Ersatz gegen Rechnungstellung durch Firma Sobekmobil zu leisten.

D) Leistungen

Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den Angaben im Mietvertrag. Die Preise schließen ein: alle gefahrenen Kilometer; Haftungsbegrenzung bei Vollkaskoschäden auf 700,- Euro; Haftungsbegrenzung bei Teilkaskoschäden auf 700,- Euro; Kfz-Haftpflicht-Versicherung mit unbegrenztem Schutz/max. 3 Mio Euro pro geschädigter Person; Auslandsschutzbrief; Reiserücktrittskostenversicherung (wenn im Krankheitsfall ein Attest vorliegt); Kosten für Wartung und Verschleissreparaturen; Zurverfügungstellung der Ausrüstungsgegenstände gem. Ausstattungsliste.

E) Obliegenheiten des Mieters

1. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst oder den im Mietvertrag angegebenen Fahrern gefahren werden. Der jeweilige Fahrzeugführer muss seit mindestens drei Jahren im Besitz der für die Fahrzeugklasse gültigen Fahrerlaubnis und mindestens 23 Jahre alt sein. Bei Fahrzeugen mit über 3,5 t zul. Gesamtgewicht, muss der Fahrer im Besitz des entsprechenden Führerscheins sein.

2. Es ist dem Mieter untersagt, mit dem Mietfahrzeug an Motorsportveranstaltungen teilzunehmen, gefährliche Stoffe zu transportieren, das Fahrzeug weiter zu vermieten oder zu verleihen, mit dem Fahrzeug in Krisengebiete zu fahren, mit dem Fahrzeug in ost- oder außereuropäische Länder incl. des asiatischen Teiles der Türkei zu fahren.

F) Notfälle und Unfälle

1. Notwendige Reparaturen, die die Betriebs- und/oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges sicher- bzw. wiederherstellen, können von Mieter bis zu einer Rechnungshöhe von 255,- Euro ohne Rücksprache in Auftrag gegeben werden. Sollte die voraussichtliche Rechnungshöhe diesen Betrag überschreiten, erstattet Firma Sobekmobil bzw. einer ihrer Partner max. 255,- Euro, wenn nicht vor Auftragserteilung mindestens fernmündliche Zustimmung durch die Firma Sobekmobil eingeholt wurde. In jedem Fall erfolgt eine Erstattung der verauslagten Kosten nur gegen Übergabe eines ordnungsgemäßen Kostenbeleges durch den Mieter an die Firma Sobek. Bei Nichtbeachtung muß der Mieter für den gesamten Schaden aufkommen.

2. Der Mieter verpflichtet sich, Verkehrsunfälle mit dem Fahrzeug, Brand des Fahrzeuges, Diebstahl des Fahrzeuges oder Diebstahl aus dem Fahrzeug (letzteres speziell bei Beschädigung des Fahrzeuges) unverzüglich der Polizei zu melden und ein Meldeformular von dieser zu fordern, welches dem Vermieter auszuhändigen ist. Darüber hinaus ist der Vermieter unverzüglich zu informieren, ebenso wie bei Glasbruch und behördlichen Maßnahmen (z.B. Beschlagnahme, Strafverfahren, Sicherstellung etc.)

Bei vom Kunden verursachte Schäden verpflichtet sich der Vermieter nicht, diese sofort zu beseitigen. Es wird in der Saison soweit möglich eine Notreparatur durchgeführt, die eigentliche Reparatur erst nach der Saison, wenn das Fahrzeug nicht mehr vermietet ist.

 

G) Haftung

1. Die Firma Sobekmobil beschränkt ihre Haftung für Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das gemietete Fahrzeug abgeschlossenen Versicherung besteht. Für weitergehende Schäden ist jede Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Alle weitergehenden Ansprüche sind ausgeschlossen.

2. Der Mieter haftet bei verschuldeten Unfällen bis zur Kautionssumme; in diesem Fall verbleibt bis zur endgültigen Klärung der Schuldfrage die Kaution beim Vermieter.

3. Der Mieter haftet persönlich unbeschränkt, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder alkohol- bzw. drogenbedingte Fahruntüchtigkeit herbeigeführt wurde.

4. Der Mieter haftet persönlich unbeschränkt bei Zuwiderhandlungen gegen oben Top E.

5. Es darf nur Trinkwasser in den wohnmobileigenen Trinkwassertank gefüllt werden! Bei Nichtbeachtung haftet der Mieter im vollen Umfang, auch über den Rahmen der Selbstbeteiligung hinaus, für entstandene Schäden.

6. Die Wohnmobile dürfen auf gar keinen Fall mit Bio-Diesel betankt werden!! Bei Nichtbeachtung muß der Mieter für den entstandenen Schaden/ Folgeschaden aufkommen, auch über den Rahmen der Selbstbeteiligung hinaus.

7. Sowohl die Fahrzeugbatterie, als auch die Wohnraumbatterie arbeiten mit 12 Volt!! Es darf nicht mit 24 Volt fremdgestartet werden!! Bei Nichtbeachtung muß der Mieter für den entstandenen Schaden/ Folgeschaden aufkommen, auch über den Rahmen der Selbstbeteiligung hinaus.

H) Umbuchung/Rücktritt

1. Buchungsänderungen sind nur bei Durchführbarkeit durch die Firma Sobekmobil möglich: bis 60 Tage vor Reiseantritt kostenlos; ab 60 Tage vor Reiseantritt gegen eine Pauschale von 55,- Euro.

2. Der Mieter kann jederzeit gegen pauschalierten Schadenersatz nach Maßgabe des Mietpreises vom Vertrag zurücktreten: bis 60 Tage vor Übergabetermin: 10% des Mietpreises, bis 30 Tage vor Übergabetermin: 50% des Mietpreises; bis 15 Tage vor Übergabetermin: 75% des Mietpreises; bis 7 Tage vor Übergabetermin: 90% des Mietpreises; am Übergabetermin bzw. nicht rechtzeitiger Übernahme: 100% des Mietpreises. Der Vermieter ist berechtigt, das Fahrzeug aus der stornierten Anmietung anderweitig zu vermieten; ein dadurch erzielter Mietzins wird mit der Schadensersatzsumme des zurückgetretenen Mieters verrechnet; der zurückgetretene Mieter hat in jedem Falle eine Gebühr von 10 % des Ursprungsmietzinses zu leisten. Im Falle einer pauschalierten Schadensersatzsumme wird die durch den Mieter tatsächlich geleistete Schadensersatzsumme zu 50% (bzw. zu 25% der Leistung der Reiserücktrittskostenversicherung) verrechnet, wenn der zurückgetretene Mieter im laufenden oder folgenden Kalenderjahr für eine dem Ursprungsvertrag entsprechende Dauer bei der Firma Sobekmobil ein Wohnmobil zu den dann geltenden Preisen anmietet; bei kürzerer Anmietung als der Grundmietdauer erfolgt eine anteilige Vergütung. Ein Anrecht auf eine Folgevermietung besteht nicht; dies ist abhängig von den betrieblichen Möglichkeiten der Firma Sobek. Eine Barvergütung der Verrechnungssumme ist ausgeschlossen.

3.Wird vom Mieter ein Ersatzmieter gestellt, so ist dies nur dann möglich, wenn der Mieterwechsel von der Firma Sobekmobil schriftlich bestätigt wird; bei Ablehnung des Ersatzmieters durch die Firma Sobek ist eine Begründung nicht erforderlich .

I) Sonstiges

Sollte eine oder mehrere der vorliegenden Mietbedingungsklauseln unwirksam sein, so behalten die anderen ihre Wirkung. Der Inhalt eventuell unwirksamer Klauseln sowie nicht erfasster Punkte unterliegen den Regelungen des BGB.

 

Der Motorölstand ist regelmäßig, spätestens aber jeweils nach 2000 gefahrenen Kilometern zu kontrollieren. Bei Erreichen der „MINIMUM-Marke“ ist Motoröl der Spezifikation 5W30 Vollsynthetik nachzufüllen. Motoröl in mehreren kleinen Mengen nachfüllen!! Motoröl nicht über die „MAXIMUM-Marke“ einfüllen!

 

Die Wohnmobile dürfen auf gar keinen Fall mit Bio-Diesel betankt werden!!

Bei Nichtbeachtung muß der Mieter für den entstandenen Schaden/Folgeschaden aufkommen, auch über den Rahmen der Selbstbeteiligung hinaus.

 

Sowohl die Fahrzeugbatterie, als auch die Wohnraumbatterie arbeiten mit 12 Volt.

!!Es darf nicht mit 24 Volt fremdgestartet werden!!

 

ANHANG ZUR REISERÜCKTRITTSKOSTEN-VERSICHERUNG

Die Kosten für die Reiserücktrittskosten-Versicherung sind im Mietpreis enthalten. Der Mieter tritt mit Abschluss des Mietvertrages eventuelle Ansprüche aus der Versicherung an die Firma Sobekmobil ab. Hier die wichtigsten Leistungsgründe: Tod, schwerer Unfall oder unerwartet schwere Erkrankung des Versicherten oder eines nahen Familienangehörigen (oder des Reisepartners, sofern dieser mitversichert ist), Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, Schäden am Eigentum infolge Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten. Die Versicherung verlangt einem Selbstbehalt von 25,- Euro je Versicherungsfall; bei Versicherungsfall durch Krankheit trägt der Mieter von dem erstattungsfähigen Schaden 20% selbst, mindestens jedoch 25,- Euro je Person.

WICHTIGER HINWEIS:

Ein Ereignis, das zu einem möglichen Reise-Rücktritt führen könnte, ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen; eine Verzögerung führt zum Verlust der Versicherungsleistung!!

Sobekmobil
Heiko Sobek

Bahnhofstrasse 56

42781 Haan

Telefon 02129/2394 Fax 02129/342171

Stand 01.01.2010

______